Sie wollen einen Unfallschaden melden?

Unfall telefonisch melden
Sie können einen Unfall vorab telefonisch melden. Im Gespräch teilen wir Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen und Auskünfte wir von Ihnen benötigen.

Rufen Sie uns dazu bitte unter der Nummer +49 89 6787 7777 an.

Unfallschaden schriftlich melden
Senden Sie uns entweder vorab oder im Anschluss an ein persönliches Gespräch den ausgefüllten Unfallschadenfragebogen unterschrieben zu.

Per Mail an
schaden@diebayerische.de

oder per Briefpost an
die Bayerische · Abt. 611 · 81732 München

Die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Unfallschadenanzeige benötigen wir, um sorgfältig zu prüfen, ob in Ihrem Fall ein dauerhafter Gesundheitsschaden vorliegt. 

So können wir den Unfallschaden schneller für Sie bearbeiten:

Der Unfall sollte so schnell wie möglich an uns gemeldet werden, damit wir Ihnen auch die optimale Unterstützung, die Sie nach dem Unfall benötigen, zur Verfügung stellen können.

Senden Sie uns bitte folgende Unterlagen möglichst vollständig. Die folgenden Hinweise erleichtern Ihnen das Ausfüllen.

Unfallschadenanzeige

  • bitte das Meldeformular vollständig ausfüllen und Unterschriften des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin und der verletzten Person nicht vergessen

Schweigepflichtentbindungserklärung

  • von der verletzten Person unterschrieben:
    Bitte kreuzen Sie an, ob Sie Variante I oder II wünschen. Variante I reduziert den Schriftwechsel und beschleunigt die Bearbeitung.

Attest für Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld

  • falls Unfallkrankenhaustagegeld mitversichert ist, senden Sie bitte ein Attest mit Diagnose über die Dauer der stationären Behandlung oder eine Kopie des Entlassungsbriefs.
  • Sie können sich aber auch in der Unfallschadenanzeige unter Punkt 4.5 die stationäre Behandlung ärztlich mit Diagnose und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin bestätigen lassen.

Invalidität

  • um Invaliditätsleistungen geltend zu machen, informieren wir Sie gesondert, nachdem wir Ihre Schadenanzeige erhalten und den Schaden geprüft haben. In unserem Schreiben informieren wir Sie dann über den genauen Ablauf und die Fristen zur Anmeldung eines möglichen Dauerschadens.

Heil- und Kostenplan bei Zahnschäden

  • falls in Ihrem Vertrag Zahnschäden versichert sind, senden Sie uns bitte den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes oder der Zahnärztin zu, in welchem bereits der Krankenkassenanteil berücksichtigt ist. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung/Beihilfe ist zur Vorleistung verpflichtet.

Kostenübernahme der Krankenversicherung für Bergungskosten

  • bei Bergungskosten senden Sie uns bitte eine Bestätigung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung/Beihilfe über die geleisteten Zahlungen oder ggf. die Ablehnung. Die Krankenversicherung ist zur Vorleistung verpflichtet.

FAQ Unfallschäden

Sie fragen, wir antworten.

Ich habe einen Unfall erlitten, was muss ich nun tun?

Zuerst wenden Sie sich bitte an einen Arzt oder an eine Notrufstelle und lassen Ihre Verletzungen versorgen. 

Anschließend informieren Sie uns z.B. telefonisch, dass Sie einen Unfall hatten und Sie erhalten bei Bedarf von uns eine Unfallschadenanzeige zugeschickt. Sie können uns aber auch sofort eine ausgefüllte Schadenanzeige zusenden.

Diese wird benötigt, damit wir prüfen können, ob ein versicherter Unfallschaden vorliegt.

Muss ich meinen Unfall schriftlich melden?

Ja, in der Unfallversicherung ist es wichtig, jeden Schaden schriftlich zu melden. Die schriftliche Schadenanzeige ermöglicht es uns, Ihren Fall genau zu prüfen und Ihnen schnellstmöglich die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. Die Schriftform hilft uns, Transparenz und Klarheit zu wahren.

Gerne können Sie den Schaden zunächst formlos an uns melden, unter Angabe der verletzten Person und des Unfalltages. Wir versenden die Schadenanzeige dann gerne an Sie.

Wie melde ich meinen Unfall schriftlich?

Die schriftliche Schadenanzeige ist ganz einfach und bequem möglich: Nutzen Sie dazu bitte unser spezielles Schadenformular, das Sie hier herunterladen können.

Füllen Sie alle erforderlichen Informationen sorgfältig aus und senden Sie es uns
per Mail an
schaden@diebayerische.de 
oder per Briefpost an 
die Bayerische · Abt. 611 · 81732 München

Reicht eine formlose Schadenmeldung aus?

Wir benötigen immer eine ausgefüllte und unterschriebene Unfallschadenanzeige. Sie oder Ihr persönlicher Versicherungsberater kann den Schaden formlos, unter Angabe der verletzten Person und Unfalltag melden. Wir versenden das Schadenmeldeformular dann an Sie als geschädigte versicherte Person.

Reicht die Schadenanzeige meines Vermittlers oder meiner Vermittlerin aus? Muss diese überhaupt unterschrieben werden?

Die Schadenanzeige muss immer vom Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin sowie von der verletzten Person unterschrieben werden.

Gibt es Fristen für die schriftliche Schadensmeldung?

Ja, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, ist es wichtig, den Unfall so schnell wie möglich schriftlich an uns zu melden. 

In den Versicherungsbedingungen finden Sie genaue Angaben zu den Fristen. Wir empfehlen jedoch, dies unverzüglich zu tun, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wie lange kann ein Dauerschaden (Invalidität) geltend gemacht werden?

Das hängt vom jeweiligen Versicherungstarif und dem geltenden Bedingungswerk ab. Wichtig ist, innerhalb welchen Zeitraums die Invalidität eingetreten ist und wann sie festgestellt wurde. Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem persönlichen Vermittler oder Ihrer Vermittlerin oder wenden Sie sich an unser Servicecenter.

Wie muss der Dauerschaden geltend gemacht werden?

Ein kurzer Anruf im Schadenservice der Bayerischen unter +49 89 6787 7777, oder per E-Mail schaden@diebayerische.de und wir versenden ein Formular zur Anmeldung des Dauerschadens. Dieses kann generell von jedem Arzt oder jeder Ärztin ausgefüllt werden. Die Konsultation eines Facharztes ist von Vorteil, da die Expertise eines Hausarztes oder einer Hausärztin in Spezialfällen meist nicht ausreicht.

Kann die Frist zur Anmeldung des Dauerschadens verlängert werden?

Es ist keine Verlängerung möglich.

Wann ist die Frist gewahrt?

Sobald die ärztliche Bestätigung des Dauerschadens uns innerhalb der Frist zugestellt wurde.

Wie lange kann eine Verschlechterung der Unfallfolgen geltend gemacht werden?

In manchen Fällen kommt es leider zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Gerne können wir Ihren Schadenfall erneut prüfen. Dies ist bis zum Ablauf des 3. Unfalljahres und bei Kindern bis zum Ablauf des 5. Unfalljahres möglich. Bitte beachten Sie die bedingungsgemäßen Fristen zur Meldung des Dauerschadens.

Wie kann die Verschlechterung geltend gemacht werden?

Hierfür benötigen wir kein extra Formular. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Bescheinigung erstellen, aus der ersichtlich ist, dass auf Grund des Unfalls eine Verschlechterung der Unfallfolgen bzw. Ihres Gesundheitszustands eingetreten ist.

Wie kann das Unfallkrankenhaustagegeld beantragt werden?

Bitte reichen Sie uns hierfür ein Attest mit Ihrer Diagnose und der Dauer der stationären Behandlung ein.

Warum fordern wir erst Unterlagen bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an, bevor wir eine Nachuntersuchung in Auftrag geben?

Für eine umfangfreiche gutachterliche Einschätzung benötigt der Gutachter oder die Gutachterin alle wichtigen ärztlichen Befunde.

Kann ich selber einen Gutachter oder eine Gutachterin auswählen/vorschlagen?

Die Auswahl der Gutachter oder der Gutachterin erfolgt über uns. Durch unsere jahrelange Erfahrung bedienen wir uns nur qualifizierter Gutachter und Gutachterinnen, welche unsere Standards erfüllen.

Wie erfolgt die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter?

Die Auswahl erfolgt immer von der Versicherungsgesellschaft. Die Bayerische beauftragt ausschließlich neutrale und unabhängige Gutachter oder Gutachterinnen. Diese befinden sich in der Nähe der versicherten Person. Die Reisekosten und Verdienstausfall werden von der Bayerischen übernommen.